Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit grundsätzlich ausgeschlossen ist. Diese Annahme hält sich hartnäckig, ist rechtlich aber nicht korrekt. Eine Krankmeldung bietet keinen automatischen Schutz vor einer Kündigung. Entscheidend ist nicht die Arbeitsunfähigkeit selbst, sondern die Gründe dahinter und wie stark das Arbeitsverhältnis dadurch belastet wird.
Eine Kündigung während einer Krankheit kann rechtlich zulässig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Arbeitgeber müssen nachvollziehbar darlegen können, dass die Erkrankung langfristig oder wiederholt zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf führt. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an.
Wichtige Fragen sind zum Beispiel:
Wie lange besteht die Krankheit bereits.
Gab es in der Vergangenheit wiederholte Ausfälle.
Ist durch die Fehlzeiten der Arbeitsplatz dauerhaft beeinträchtigt.
Und wurde geprüft, ob es alternative Lösungen gibt, zum Beispiel eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
Diese Punkte zeigen, dass es keine pauschale Antwort gibt. Eine Kündigung während einer Krankheit ist möglich, aber nur unter engen Voraussetzungen. Genau deshalb lohnt es sich, eine rechtliche Einschätzung einzuholen, bevor Sie eigene Schlüsse ziehen oder voreilig reagieren.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Kündigung haben oder unsicher sind, wie Sie sich jetzt verhalten sollten, unterstützen wir Sie gern.
Jeden Donnerstag bieten wir einen kostenfreien Beratungstag an, an dem wir Ihre Situation gemeinsam durchgehen und klären, welche Schritte sinnvoll sind.
Die Kanzlei Günther steht Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen verlässlich zur Seite.