
Erbrecht
Erbrecht im Überblick
1. Das gesetzliche Erbrecht
Hat der Erblasser seinen letzten Willen nicht in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages geregelt, kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen.
Wer erbt nach dem Gesetz?
Das gesetzliche Erbrecht bestimmt sich vorerst nach den verwandtschaftlichen Verhältnissen. Dabei schließen die näheren Verwandten (z.B. Kinder, Enkel) die entfernten Verwandten (z.B. Tanten, Nichten) von der Erbfolge grundsätzlich aus.
Das Gesetz teilt den Grad der Verwandtschaft der möglichen Erben in so genannte Ordnungen ein. Diese bestimmen das Rangverhältnis der gesetzlichen Erben.
Es bestehen folgende Ordnungen:
1. Ordnung: Kinder des Erblassers, seine Enkel und Urenkel
2. Ordnung: Eltern des Erblassers, seine Geschwister, Neffen und Nichten
3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge, also Tanten, Onkeln, Vettern und Basen
4. Ordnung: Urgroßeltern
Als potentielle Erben kommen zunächst die Erben der ersten Ordnung zum Zuge. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls noch Kinder des Erblassers, so erben diese anteilsmäßig zu gleichen Teilen. Ist ein Kind des Erblassers bereits vor diesem verstorben, so geht sein Erbteil auf seine Abkömmlinge anteilsmäßig über.
Sind zum Zeitpunkt des Erbfalls weder lebende Kinder, noch Enkelkinder oder Urenkelkinder des Erblassers vorhanden, so kommen die Erben der zweiten Ordnung in Betracht. Leben zu diesem Zeitpunkt beide Elternteile, so erben diese je die Hälfte des Nachlasses.
Die dritte Ordnung kommt erst zum Zuge, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder(und deren Nachkommen) hinterlässt und seine Eltern (und deren Nachkommen) bereits verstorben sind.
Wie hoch ist der Erbteil des Ehegatten?
Durch eine Ehe wird zwar kein Verwandtschaftsverhältnis zu dem Ehegatten begründet, das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt jedoch den Ehepartner in vollem Umfang. Das Gesetz sieht zunächst vor, dass der Ehegatte neben den Erben der ersten Ordnung ein Viertel von dem gesamten Erbe erhält. Neben Erben der zweiten Ordnung erhält der Ehepartner sogar die Hälfte.
Die Höhe des Erbteils des überlebenden Ehegatten ist jedoch abhängig von dem Güterstand, in dem die Ehepartner gelebt haben. Lebten die Ehepartner zum Zeitpunkt des Erbfalles im Güterstand der Zugewinngemeinschaft – welcher den Regelfall darstellt- wird der Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein weiteres Viertel erhöht. Mithin würde der Ehepartner neben Erben der ersten Ordnung die Hälfte des Erbes und neben Erben der zweiten Ordnung drei Viertel des Erbes erhalten.
2. Das gewillkürte Erbrecht
Menschen denken nicht gerne über den Tod nach, schon gar nicht über den eigenen. Wer aber früh genug seinen Nachlass regelt, kann sich und seinen Lieben viel Streit, Stress und Steuern ersparen. Darüber hinaus ist ein Testament sinnvoll, wenn jemand etwas aus dem Vermögen des Erblassers erhalten soll, der nicht zu den gesetzlichen Erben gehört, wie z. B. gute Freunde oder der Lebenspartner. Gerade in der heutigen Zeit, in der die so genannte Ptachwork-Familie vorherrscht, kann man nicht darauf vertrauen, dass die Hinterbliebenen sich schon irgendwie einigen werden. Aber auch wer zu Lebzeiten keine Verwandten mehr hat, sollte seinen Nachlass durch ein Testament regeln, da ansonsten der Staat den gesamten Nachlass erbt.
Welche Testamentsformen gibt es?
Möchte man seinen letzten Willen durch ein Testament regeln, stehen einem zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Man kann ein privates handschriftliches Testament verfassen oder mit Hilfe eines Notars ein so genanntes öffentliches (notariellen) Testament erstellen. Vorteil eines notariellen Testaments ist, dass der Notar den Erblasser zu inhaltlichen Fragen beratend zur Seite steht. Wohingegen das private Testament meistens durch den Erblasser alleine verfasst wird und dadurch erhebliche Fehler entstehen können.
Wie schreibe ich selbst ein rechtsgültiges Testament?
- handschriftlich verfassen
- Überschrift „ Testament“ oder „letzter Wille“ benutzen
- den eigenen, vollständigen Namen, mit Anschrift und Geburtstag nennen
- Ort und Datum vermerken
- Die Personen, die etwas erben sollen, so genau wie möglich bezeichnen (Name, Anschrift, Geburtstag, etc.)
- die Sachen, die vererbt werden sollen genau bezeichnen
- mit Vor- und Zuname am Ende des Textes unterschreiben
Kann ich das Testament jederzeit ändern?
Das Testament kann jederzeit geändert werden bzw. neu geschrieben werden. Dies ist auch nötig, da sich die Lebensumstände sich in den Jahren auch stetig verändern. Wichtig hierbei ist, dass das neue Testament dieselben Voraussetzungen erfüllt, wie bereits oben beschrieben. Insbesondere ist auf das neue Datum sowie die Unterschrift zu achten. Haben Sie ein neues Testament verfasst, sollte das Alte unbedingt vernichtet werden.
Wie bewahre ich das Testament auf?
Damit das Testament im Erbfall auch gefunden wird, sollte dieses gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt werden. Es ist natürlich auch möglich, das Testament zu Hause in der Schublade aufzubewahren. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dass dieses entweder nicht gefunden oder das Auffinden von einem Unberechtigten verhindert wird.
Kann ich durch ein Testament die gesetzlichen Erben „enterben“?
Vorteil eines jeden Testaments ist, das der Erblasser seine Erben selbst bestimmen kann. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass man seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge gänzlich ausschließen kann. Eine Person vollständig „enterben“, wie es in anderen Ländern möglich ist, geht in Deutschland grundsätzlich nicht. Selbst wenn ein gesetzlicher Erbe durch Testament nicht bedacht wurde, steht ihm zumindest der Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht kann der Erblasser seinen nächsten Verwandten nur unter strengen Voraussetzungen entziehen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Wer etwas aus dem Nachlass erbt, unterliegt der Steuerpflicht nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Dabei sind die jeweiligen Freibeträge zu beachten. Die Höhe des Steuer- und des Freibetrages richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Erbschaft sowie nach dem Näheverhältnis zum Erblasser.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es seinen letzten Willen zu bestimmen?
Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Am weitesten verbreitetet ist hierbei das Berliner Testament. Hier wird festgelegt, dass das Vermögen im Falle des Ablebens des einen Ehepartners zunächst dem überlebenden Ehepartner als Erben zufallen soll. Und erst nach dessen Versterben einem Dritten (meist den Kindern) übertragen wird.
Schließlich kann die Erbfolge auch mithilfe eines Erbvertrages geregelt werden.