Mietrecht
Mietrecht im Überblick
Jeder wird im Laufe seines Lebens Mietverträge eingehen. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Mietverträgen. Gemietet werden können Wohnungen, Häuser oder Räume, aber auch bewegliche Gegenstände wie Autos, Mofas oder Rollschuhe. Die nachfolgenden Ausführungen richten sich im Wesentlichen nach dem Wohnungsmietverhältnis als häufigste und langfristigste Form der Miete. Sie sollen Ihnen einen kleinen Überblick über die Vermeidung von häufig auftretenden Streitigkeiten im Rahmen eines Mietverhältnisses geben.
Jeder wird im Laufe seines Lebens Mietverträge eingehen. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Mietverträgen. Gemietet werden können Wohnungen, Häuser oder Räume, aber auch bewegliche Gegenstände wie Autos, Mofas oder Rollschuhe. Die nachfolgenden Ausführungen richten sich im Wesentlichen nach dem Wohnungsmietverhältnis als häufigste und langfristigste Form der Miete. Sie sollen Ihnen einen kleinen Überblick über die Vermeidung von häufig auftretenden Streitigkeiten im Rahmen eines Mietverhältnisses geben.
Teil 1. Eine neue Wohnung gefunden, was muss ich beachten?
Sie haben eine neue Wohnung gefunden, freuen sich bereits über den Einzug, das Dekorieren und Einrichten der neuen Wohnung. Auch wenn am Anfang alles perfekt erscheint, sollten Sie bereits beim Unterschreiben des Mietvertrages und beim Einzug in die neue Wohnung einige wichtige Punkte beachten. Die meisten Konflikte entwickeln sich zwar erst während des Mietverhältnisses bzw. nach Beendigung desselben. Sie können sich aber viele Rechtsstreitigkeiten – und dann auch den Weg zum Gericht – ersparen, wenn Sie bereits am Anfang des Mietverhältnisses einige wichtige Punkte beachten.
Maklercourtage
Eine Wohnungssuche ohne einen Makler ist heutzutage fast gar nicht mehr möglich. Ärgerlich hierbei ist vor allem das Zahlen der hohen Maklercourtage. Vor allem weil man manchmal das Gefühl hat, dass der Makler nicht wirklich viel getan hat. Ein Makler darf jedoch nur maximal die zweifache Nettokaltmiete zuzüglich Mehrwertsteuer als Maklerprovision fordern.
Mietvertrag unterschreiben
Grundsätzlich kann ein Mietvertrag mündlich abgeschlossen werden. Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über die Art des Mietobjektes, die zu zahlenden Miete und den Zweck der Nutzung der Mietsache einig geworden sind. Die Schriftform ist aber bei befristeten, langfristigen Mietverträgen (über ein Jahr) vorgeschrieben.
Es ist jedoch ratsam auch bei einem unbefristeten Mietverhältnis – welches den Regelfall darstellt – einen Mietvertrag zu fertigen, damit die wesentlichen Rechte und Pflichten dokumentiert werden und es bei einem späteren Rechtsstreit nicht zu Beweisschwierigkeiten kommt. Vor allem aber sollte man sich davor hüten, sich auf mündliche Vereinbarungen einzulassen, die später nicht mehr beweisbar sind.
Jedoch ist nicht alles, was in einem Mietvertrag steht, auch für den Mieter verbindlich. Es gibt eine Vielzahl von Klauseln, die sich als unwirksam bzw. sittenwidrig herausstellen Der Vermieter darf insbesondere auch viele durch Gesetz vorgeschriebene Mieterrechte nicht im Mietvertrag ausschließen. Zu den Wichtigsten gehören:
- Die Höhe und Verzinsung der Kaution
- Das Recht auf Mängelbeseitigung
- Das Recht auf Mietminderung
- Der Kündigungsschutz
Wer sich nicht sicher ist, ob alle Formulierungen rechtens sind, sollte den Mietvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen.
Kaution
Bei fast jedem Mietverhältnis verlangt der Vermieter die Zahlung einer Kaution als Sicherheit. Dabei beträgt die Obergrenze drei Monats(nettokalt)mieten.
Eine Kaution kann durch Zahlung des Geldbetrages, durch eine Bankbürgschaft oder durch ein verpfändetes Sparkonto geleistet werden. Welche Kautionsform zu leisten ist, ist abhängig von der Vereinbarung im Mietvertrag.
Bei der Geldzahlung ist der Mieter berechtigt, die Kaution in einer oder in drei monatlichen Raten zu zahlen. Der Vermieter ist dagegen verpflichtet die vom Mieter geleistete Kaution ordnungsgemäß und verzinst anlegen.
Die Bankbürgschaft und das verpfändete Sparkonto haben den Vorteil, dass die Kaution nicht ohne Kontrolle des Mieters in das Vermögen des Vermieters übergehen kann. Es ist daher ratsam diese beiden Kautionsformen einer Geldzahlung vorzuziehen.
Der Einzug
Bei der Wohnungsübergabe ist es empfehlenswert gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Hausmeister alle Auffälligkeiten der Wohnung in das Übergabeprotokoll zu vermerken.
Achten Sie insbesondere darauf:
- Zählerstände notieren
- Mängel festhalten und darauf bestehen, dass diese vom Vermieter beseitigt werden
- angegebene Wohnfläche kontrollieren
- Anzahl der Schlüssel (der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel für sich behalten)
Haben Sie die oben genannten Punkte beachtet, können Sie beruhigt mit dem Einrichten der neuen Wohnung beginnen.