Holen Eltern ihre Kinder nicht rechtzeitig aus der Kindertagesstätte ab, verletzen diese ihre vertraglichen Pflichten. Die Kita muss in diesem Falle weiterhin die Beaufsichtigung des Kindes sicherstellen. Erreicht man als Erzieher oder Erzieherin die Eltern oder sonstigen Abholer nicht telefonisch, muss man eine Vertretung organisieren.
Zur Not zum Hausmeister?
Im Zweifelsfall kann das tatsächlich auch der Hausmeister oder das Putzteam sein – sofern diese die Verantwortung übernehmen wollen. Scheidet diese Lösung aus, kann das Kitapersonal das Kind auch mit nach Hause nehmen oder einer anderen dem Kind bekannten Mutter mitgegeben werden. Was auf keinen Fall akzeptabel ist: Das Kind unbeaufsichtigt vor der Wohnungstür der Eltern abstellen.