Eine Ohrfeige zur Strafe?
Es gibt kein Recht zur Züchtigung! Die elterliche Sorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. So regelt § 1631 BGB:Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Der gleiche Paragraph regelt
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