Eine Beerdigung ist nicht nur eine emotionale Belastung für die Angehörigen, sondern häufig auch mit erheblichen Kosten verbunden. Bestatter, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Grabstein und weitere Ausgaben können schnell mehrere tausend Euro ausmachen.
Viele Hinterbliebene fragen sich deshalb, ob sich die Bestattungskosten steuerlich absetzen lassen. Tatsächlich gibt es sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer Möglichkeiten, bestimmte Kosten geltend zu machen. Allerdings gelten dafür unterschiedliche Voraussetzungen.
Bestattungskosten bei der Erbschaftsteuer absetzen
Wer Vermögen erbt, muss unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Dabei können bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Todesfall und der Abwicklung des Nachlasses entstehen, vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt hierfür ein Pauschbetrag von 15.000 Euro. Dieser kann ohne Einzelnachweis der entsprechenden Kosten berücksichtigt werden.
Zu den grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen gehören beispielsweise die Kosten für die Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal sowie bestimmte Kosten der Nachlassabwicklung.
Übersteigen die tatsächlich abzugsfähigen Kosten den Pauschbetrag, kann es sinnvoll sein, diese einzeln nachzuweisen. Dafür sollten sämtliche Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahrt werden.
Wichtig ist außerdem, dass der Pauschbetrag nicht jedem Erben automatisch in voller Höhe zusätzlich zusteht. Bei mehreren Erben sind die jeweiligen steuerlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Können Bestattungskosten auch bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bestattungskosten auch in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Das kommt insbesondere dann infrage, wenn Sie aus rechtlichen oder sittlichen Gründen verpflichtet sind, die Beerdigung eines nahen Angehörigen zu bezahlen.
Entscheidend ist allerdings, ob die Kosten aus dem Nachlass oder durch andere Leistungen gedeckt werden können. Stehen dafür ausreichende Mittel zur Verfügung, scheidet ein entsprechender steuerlicher Abzug regelmäßig aus.
Auch die wirtschaftliche Belastung und die sogenannte zumutbare Belastung spielen bei der steuerlichen Berücksichtigung eine Rolle.
Welche Bestattungskosten erkennt das Finanzamt an?
Nicht jede Ausgabe im Zusammenhang mit einer Beerdigung ist automatisch steuerlich absetzbar.
Bei der Einkommensteuer können insbesondere angemessene und unmittelbar mit der Bestattung verbundene Aufwendungen berücksichtigt werden.
Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen
- Kosten für den Bestatter
- Sarg oder Urne
- Überführung und Beisetzung
- Friedhofsgebühren
- Angemessene Kosten für einen Grabstein
Anders sieht es beispielsweise bei der Bewirtung der Trauergäste aus. Solche Ausgaben werden bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Auch laufende Kosten für die Grabpflege sind steuerlich anders zu beurteilen als die unmittelbaren Bestattungskosten.
Welche Aufwendungen tatsächlich berücksichtigt werden können, hängt immer von den jeweiligen Umständen und der betreffenden Steuerart ab.
Warum Sie Rechnungen und Belege aufbewahren sollten
Nach einem Todesfall müssen Angehörige häufig viele organisatorische und finanzielle Angelegenheiten gleichzeitig regeln. Dabei geraten steuerliche Fragen verständlicherweise schnell in den Hintergrund.
Dennoch lohnt es sich, sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise rund um die Bestattung und den Nachlass aufzubewahren.
Gerade wenn die tatsächlichen Kosten über dem erbschaftsteuerlichen Pauschbetrag liegen oder eine Berücksichtigung bei der Einkommensteuer infrage kommt, können diese Unterlagen wichtig werden.
Unser Fazit
Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Während bei der Erbschaftsteuer ein Pauschbetrag von 15.000 Euro zur Verfügung steht, gelten bei der Einkommensteuer strengere Voraussetzungen.
Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, hängt unter anderem von der Art der Kosten, dem vorhandenen Nachlass und den persönlichen Verhältnissen ab.
Wer frühzeitig die notwendigen Unterlagen zusammenstellt und die steuerlichen Möglichkeiten prüfen lässt, kann unnötige finanzielle Belastungen vermeiden.
Fragen zu Erbschaft, Testament oder Nachlass?
Ein Todesfall bringt häufig auch rechtliche Fragen mit sich. Wer erbt was? Welche Rechte haben Angehörige? Und was ist bei der Abwicklung eines Nachlasses zu beachten?
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