Das Erbrecht birgt oft Überraschungen, besonders wenn man als naher Verwandter überraschend enterbt wird und plötzlich vor leeren Händen steht. Doch Entmutigung ist fehl am Platz. Enterbt zu sein bedeutet nicht, dass alle Hoffnung verloren ist.
Im deutschen Erbrecht gibt es klare Regelungen, die nahen Verwandten einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil sichern. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Ehegatten, Kinder, Enkel und unter bestimmten Umständen auch Eltern des Erblassers.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, der verstorbene A hinterlässt einen Nachlass von 100.000 Euro und setzt den örtlichen Tierschutzverein als Alleinerben ein, obwohl er zwei Kinder, B und C, hat. Nach der gesetzlichen Erbfolge würden B und C jeweils die Hälfte des Nachlasses erhalten. Aufgrund der Enterbung haben beide Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch, also jeweils 25.000 Euro.
Der Pflichtteilsanspruch kann also eine erhebliche finanzielle Sicherheit bieten, auch wenn man enterbt wurde. Es ist wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu sichern und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
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