
Vielleicht haben Sie diesen Satz auch schon einmal gelesen:
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“
Und vielleicht haben Sie den Brief genauso schnell wieder entsorgt.
Was viele nicht wissen: Auch bei vermeintlichen Werbesendungen mit Gewinnversprechen kann ein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung bestehen. Es handelt sich nicht automatisch um wertlose Werbung.
Gewinn ist nicht gleich Bluff
Wenn in einem Werbeschreiben ein konkreter Gewinn in Aussicht gestellt wird, etwa in einem persönlich adressierten Brief, handelt es sich nicht nur um Marketing. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein rechtlich bindendes Versprechen vorliegen. Und das bedeutet: Der Absender ist zur Auszahlung verpflichtet.
Das hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt. Entscheidend ist, wie eindeutig das Versprechen formuliert ist und ob beim Empfänger ein berechtigter Vertrauenstatbestand entsteht.
Das häufigste Problem: Keine Adresse auffindbar
In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Hindernis.
Viele dieser Werbesendungen enthalten keine vollständige oder zustellfähige Anschrift des Absenders. Damit wird es nahezu unmöglich, einen rechtlichen Anspruch durchzusetzen, selbst wenn dieser bestehen würde.
Als Kanzlei erleben wir regelmäßig, dass unsere Schriftsätze ins Leere laufen, weil der Absender nicht erreichbar ist oder bewusst unklare Angaben gemacht hat.
Was sollten Sie tun, wenn Sie so eine Sendung erhalten
- Nicht sofort entsorgen: Heben Sie die Werbesendung auf, insbesondere wenn ein Gewinn eindeutig versprochen wird.
- Auf Details achten: Gibt es eine gültige Adresse oder einen klaren Ansprechpartner
- Beweissicherung: Machen Sie gegebenenfalls Fotos oder Scans der Sendung.
- Rechtlich prüfen lassen: Wir beraten Sie gerne, ob sich in Ihrem Fall ein Vorgehen lohnt.
Fazit
Nicht jedes Gewinnversprechen ist rechtlich bindend, aber deutlich mehr als viele denken. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf eine Auszahlung haben, lohnt sich eine rechtliche Einschätzung.
Kanzlei Günther, wir setzen Ihre Ansprüche durch
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