Neue Zähne in Ungarn, Augenlasern in der Türkei oder eine Schönheitsoperation im Ausland. Medizinische Behandlungen außerhalb Deutschlands sind längst keine Seltenheit mehr. Im Internet werben Kliniken mit modernen Behandlungsmethoden, kurzen Wartezeiten und Preisen, die teilweise deutlich unter denen in Deutschland liegen.
Das klingt zunächst attraktiv. Doch spätestens wenn nach der Behandlung Probleme auftreten, stellt sich eine entscheidende Frage: Wer haftet eigentlich, wenn etwas schiefgeht?
Günstige Behandlung, schwierige Rechtslage
Wer sich bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheidet, schließt den Behandlungsvertrag in der Regel mit einer ausländischen Klinik oder einem dort tätigen Arzt. Kommt es zu einem Behandlungsfehler oder treten andere Probleme auf, bedeutet das nicht automatisch, dass Ansprüche nach deutschem Recht geltend gemacht werden können.
Je nach Land, Vertrag und konkretem Fall können unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten. Auch die Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist, kann eine wichtige Rolle spielen.
Für Patienten kann das die Durchsetzung möglicher Ansprüche deutlich schwieriger machen. Neben der Sprachbarriere kommen unter Umständen andere gesetzliche Regelungen, zusätzliche Kosten und ein Verfahren im Ausland hinzu.
Was passiert bei Komplikationen?
Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Behandlungsfehler. Trotzdem können nach einem Eingriff weitere medizinische Maßnahmen notwendig werden.
Vielleicht muss kurzfristig ein Arzt in Deutschland aufgesucht werden. Möglicherweise ist eine weitere Operation erforderlich oder eine erneute Reise zur behandelnden Klinik notwendig.
Damit können schnell erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.
Auch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die deutsche Krankenversicherung sämtliche Folgekosten übernimmt. Ob und in welchem Umfang Kosten getragen werden, hängt unter anderem von der Art der Behandlung, dem Land und dem jeweiligen Versicherungsverhältnis ab.
Gerade bei geplanten Behandlungen im Ausland lohnt es sich deshalb, diese Fragen vor dem Eingriff mit der eigenen Krankenversicherung zu klären.
Besonders schwierig bei Verfahren, die in Deutschland nicht zulässig sind
Noch komplizierter kann die rechtliche Situation werden, wenn es um medizinische Verfahren geht, die in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt zulässig sind.
Ein Beispiel dafür ist die Leihmutterschaft.
Wird eine Leihmutterschaft im Ausland durchgeführt, können nach der Rückkehr nach Deutschland zahlreiche rechtliche Fragen entstehen. Dabei geht es unter anderem darum, wer nach deutschem Recht als Eltern gilt und ob Entscheidungen oder Urkunden aus dem Ausland hier anerkannt werden.
Solche Fälle zeigen besonders deutlich, dass eine im Ausland zulässige medizinische oder rechtliche Gestaltung nicht automatisch dieselben Rechtsfolgen in Deutschland hat.
Vorher nicht nur den Preis vergleichen
Natürlich muss eine medizinische Behandlung im Ausland nicht grundsätzlich problematisch sein. Viele Patienten lassen sich erfolgreich außerhalb Deutschlands behandeln.
Trotzdem sollte die Entscheidung nicht allein vom Preis abhängig gemacht werden.
Vor einer geplanten Behandlung sollte geklärt werden, wer die Behandlung tatsächlich durchführt, wer Vertragspartner ist, welches Recht Anwendung findet und an wen man sich bei Problemen wenden kann. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Kosten entstehen können, wenn eine Nachbehandlung notwendig wird.
Wer diese Punkte vorher klärt, weiß zumindest, worauf er sich einlässt und erlebt im Ernstfall keine zusätzlichen rechtlichen Überraschungen.
Rechtliche Fragen zur Behandlung im Ausland?
Sie planen eine medizinische Behandlung im Ausland oder haben nach einer bereits erfolgten Behandlung rechtliche Fragen?
Unser Beratungstag ist jeden Donnerstagnachmittag.
Ein Günther für alle Fälle.
RA Axel Günther