
Viele Ehepartner gehen davon aus, dass sie im Todesfall automatisch den gesamten Nachlass erben. Das klingt logisch, entspricht aber nicht der rechtlichen Realität. Das deutsche Erbrecht sieht in den meisten Fällen eine Aufteilung des Nachlasses vor. Neben dem überlebenden Ehepartner sind häufig auch die Kinder erbberechtigt. Und wenn keine Kinder vorhanden sind, können sogar Eltern, Geschwister oder andere Angehörige Ansprüche geltend machen.
Warum dieser Irrtum so verbreitet ist
Im Alltag wird oft davon ausgegangen, dass eine Ehe automatisch bedeutet, dass im Todesfall „alles dem Partner gehört“. Diese Annahme ist jedoch falsch. Zwar hat der überlebende Ehepartner einen gesetzlichen Erbteil, doch dieser ist in den meisten Fällen nur ein Anteil – nicht das gesamte Vermögen.
Ein klassisches Beispiel: Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner zusammen mit den Kindern. Das bedeutet, dass das gemeinsame Haus, das Konto oder andere Vermögenswerte nicht allein beim Partner bleiben, sondern unter allen Erben aufgeteilt werden müssen. Das kann schnell zu Konflikten führen, besonders wenn Immobilien oder Betriebe betroffen sind, die sich nicht einfach teilen lassen.
Welche Folgen kann das haben?
Ohne klare Regelungen kommt es häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Kinder oder andere Miterben können darauf bestehen, ihren Anteil auszuzahlen. Für den überlebenden Ehepartner kann das bedeuten, dass er plötzlich gezwungen ist, das Haus zu verkaufen oder Kredite aufzunehmen, um Ansprüche zu erfüllen.
Gerade bei Immobilien, Unternehmen oder größeren Vermögen ist dieses Risiko hoch. Der Gedanke „das gehört doch sowieso mir“ kann dann zu bösen Überraschungen führen.
Wie Sie vorsorgen können
Die gute Nachricht: Sie können selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag schaffen Sie Klarheit und verhindern, dass das Gesetz automatisch entscheidet. So können Sie festlegen, dass Ihr Ehepartner zunächst allein erbt oder dass bestimmte Vermögenswerte gezielt einer Person zugesprochen werden.
Eine durchdachte Nachlassregelung schützt nicht nur Ihren Ehepartner, sondern sorgt auch dafür, dass innerhalb der Familie Frieden bewahrt bleibt. Oft reichen schon wenige klare Formulierungen im Testament, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Unsere Empfehlung
Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander – auch wenn es unangenehm erscheint. Wer rechtzeitig vorsorgt, behält die Kontrolle über den eigenen Nachlass und erspart seinen Angehörigen schwierige Auseinandersetzungen.
Wir von der Kanzlei Günther beraten Sie umfassend zum Thema Erbrecht. Gemeinsam finden wir die passende Lösung, sei es durch ein Testament, einen Erbvertrag oder andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird und Ihr Vermögen dort ankommt, wo Sie es wünschen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer Erstberatung.