Gericht kippt Rückzahlungspflicht für Corona-Soforthilfe
Im Frühjahr 2020 erhielten viele regionale Unternehmen aufgrund einschneidender Maßnahmen in der Corona-Pandemie aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage Soforthilfen, zumeist in Höhe von 9000 € bzw. 15.000 €. Die Hilfeempfänger gingen bei Erhalt zu Recht davon aus, dass lediglich Umsatzausfälle für den Erhalt der Soforthilfe nachgewiesen werden müssen und eine Rückzahlungspflicht nicht bestehe.Später stellten die Verwaltungsbehörden
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