Die Situation ist ebenso ärgerlich wie alltäglich: Wegen Corona werden Konzerte oder Großveranstaltungen abgesagt, für die Sie bereits vor Monaten ein Ticket gekauft. Ersatztermine liegen oft in ferner Zukunft, oftmals zu Tagen, an denen Sie als Ticketbesitzer gar keine Zeit haben. Wie ist die Rechtslage?
Eine Verschiebung muss nicht hingenommen werden!
Eine Verschiebung einer Großveranstaltung müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Falls Sie zum Beispiel zum neuen Termin keine Zeit haben, können Sie die Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten zurückverlangen.
Voraussetzung ist aber, dass überhaupt ein Termin vereinbart wurde, also die Veranstaltung zu einem genannten Datum stattfinden sollte. Etwas Anderes kann daher gelten, wenn z.B. die Tickets ohne ein Veranstaltungsdatum verkauft oder lediglich ein bestimmter Zeitraum oder gar mehrere Alternativtermine genannt wurden.
Wurde ein konkreter Termin vereinbart, kommt es nicht darauf an, aus welchem Grund das Event nicht am vereinbarten Ursprungstermin stattgefunden hat oder ob den Veranstalter hieran ein Verschulden trifft.
Etwaige Klauseln in den AGB, die eine Rückgabe des Tickets nur bei genereller Absage gestatten, sind unwirksam.